Schlichtung und Schiedsverfahren und Adjudikation, sind die Wege des Konfliktmanagements im Bau- und Architektenrecht.
Adjudikation
Ein Verfahren der Adjudikation kann nur stattfinden, wenn die Parteien diese auch vereinbart haben. Das Verfahren der Adjudikation ermöglicht den Parteien einer baurechtlichen Auseinandersetzung die Herbeiführung einer schnellen verbindlichen Entscheidung im laufenden Bauvorhaben.
Schlichtung
Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung steht den Parteien die Schlichtung zur Verfügung. Der Schlichter kann angerufen werden, um auf Basis der Rechts- und Vertragsordnung sowie unter Berücksichtigung aller baurechtlichen Aspekte eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Eine Schlichtung ist möglich, wenn die Parteien sich auf eine einvernehmliche Lösung einlassen. Es stehen den Parteien verschiedene Verfahrensordnungen für die Schlichtung zur Verfügung.
Schiedsverfahren
Im schiedsgerichtlichen Verfahren können Vorteile durch abgekürzte Verfahrensdauer und reduzierte Gesamtverfahrenskosten genutzt werden. Schiedsgerichte in Bausachen werden regelmäßig qualifiziert besetzt. Auch hier stehen verschiedene Verfahrensordnungen zur Verfügung, die einzelne Regelungen zum Verfahrensablauf enthalten.
Vertragsgestaltung
die Aufarbeitung eines baurechtlichen Zusammenhangs beginnt mit der Prüfung der Werkvertragsgrundlagen. Dazu zählt auch die Prüfung der Frage, ob die Parteien sich zur Ratifikation, zur Schlichtung oder zum Schiedsverfahren bereits verständigt haben. Besondere Vertragsregelungen sind in diesem Zusammenhang zu beachten. Hierzu zählen die Gerichtsstandsklauseln, die Schiedsgerichtsklauseln, hat die Medikationsklauseln und die Schlichtungsklauseln. Die richtige Vertragsgestaltung und das weitsichtige Vertragsmanagement trägt oft zum wirtschaftlichen Erfolg eines Immobilien bzw. Bauprojekts bei.
Hinweis zur Schlichtung, Schiedsverfahren, Adjudikation.