Bauprozess
Unsere Spezialisierung im Bau- und Architektenrecht. Das Bau- und Architektenrecht umfasst allgemein die Rechtsordnung des Bauens. Im privaten Baurecht regelt es daher die Rechtsbeziehungen zwischen den an einer Baumaßnahme beteiligten. Das öffentliche Baurecht der Bauordnung und der Baugesetze hingegen bezieht sich auf das (Bau-) Verwaltungsrecht. Wir bieten baubegleitende Rechtsberatung, insbesondere:
- Werklohnforderungen
- Haftung des Architekten
- Haftung des Ingenieurs
- Sicherung bauvertraglicher Ansprüche
- Beweissicherung
- selbstständige Beweissicherungsverfahren
- Projekt begleitende Bauberatung
- Durchsetzung und Abwehr von Werklohnforderungen und Honorarforderungen
- Schaden Abwicklung
- Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement insbesondere im Bereich der Schnittstellen zum Arbeitsrecht und Steuerrecht
- außergerichtliche Streitbeilegung
- Mediation, Schlichtung und Schiedsverfahren
- Bauprozessrecht
- Streitverkündung
- Abwehr von Forderungen
Hinweise zum Bauprozess.