Beweissicherung
Feststellen Dokumentieren Beweisen
Können Sie das auch beweisen? Gut, wenn diese Frage auch gerichtssicher beantwortet werden kann.
Die Möglichkeiten der Beweissicherung sind unterschiedlich. Kein Bauvorhaben ohne Baumangel. Für die Beteiligten am Bau ein wichtiges Thema. Für den Bauherrn, weil er Interesse an mangelfreier Leistung hat. Für den eingesetzten Werklohn plant der Bauherr mit einer einwandfreien Leistung des Unternehmers. Für den Unternehmer ist es gleichsam wichtig. Denn er schuldet dem Bauherrn den Werkerfolg und sollte diesen auch dokumentieren können.
In der Praxis stehen verschiedene Möglichkeiten zur Beweissicherung zur Verfügung. Enorm wichtig ist daher die richtige Auswahl. Ein kurzer Überblick:
- Eigene Dokumentation
- Zustandsfeststellung
- Zustandsfeststellung § 650g BGB
- Privatgutachten
- Schiedsgutachten
- Selbstständiges Beweissicherungsverfahren
Die Mittel der Beweissicherung könnten unterschiedlicher nicht sein. Die eigentliche Dokumentation auf der Baustelle lässt sich schnell und kostengünstig umsetzen, bringt jedoch im Falle einer späteren Auseinandersetzung nicht immer den gewünschten Effekt. Denn die eigene Dokumentation hat oft nur eine eingeschränkte Bindungswirkung. Anders etwa das selbständige Beweissicherungsverfahren. Eine Beweissicherung mittels Beweissicherungsverfahren führt zur einer verbindlichen Feststellung der Tatsachen und Baumängel. Diese Möglichkeit der Beweissicherung ist auch ohne die Zustimmung der Gegenseite durchsetzbar und wirkt sich darüber hinaus auch auf die Verjährung aus.
Das Privatgutachten ist, gleich der eigenen Dokumentation, schnell und ohne Zustimmung des Gegners durchsetzbar. In der späteren baurechtlichen Auseinandersetzung ist das Privatgutachten ohne prozessuale Bindungswirkung. Gleichwohl kann das fundierte Privatgutachten als qualifizierter Parteivortrag durchaus überzeugen. Die Erfahrungen mit Privatgutachten zeigen in der Praxis, dass die Gerichte auch dem privaten Gutachten Beachtung schenken.
Hinweise zur Beweissicherung.