Baumängel
Aus der Sicht des Bauherrn (des Bestellers) und aus der Sicht des Unternehmers (des Auftragnehmers) ist die Fragestellung nach einem Baumangel für den Bauvertrag und das Bauvorhaben von großer Bedeutung. Die Praxis zeigt daher, dass der Umgang mit der Einschätzung dieser Frage immer wieder zu Schwierigkeiten führt. Die richtige Einschätzung dieser Frage ist daher wegweisend für die baurechtliche Auseinandersetzung mit allen sich anschließenden Fragen. Hierzu gehören Baustopp, Bauzeitverzögerungen, Mängelansprüche vor der Abnahme, Mängelansprüche nach der Abnahme, Kosten für Sachverständige, Projektsteuerung, Berater, Gerichte.
Es gibt keine genauen Zahlen darüber, welche Kosten jährlich in Deutschland durch Baumängel verursacht werden. Es gibt jedoch Schätzungen und Studien, die darauf hindeuten, dass die Kosten für Baumängel in Deutschland erheblich sein können.
Laut einer Studie des Instituts für Bauforschung (IBO) aus dem Jahr 2015 verursachen Baumängel in Deutschland Kosten von etwa 12 Milliarden Euro pro Jahr. Diese Kosten umfassen nicht nur die direkten Reparaturkosten, sondern auch indirekte Kosten wie den Wertverlust von Immobilien oder Ausgaben für Rechtsstreitigkeiten.
Eine weitere Schätzung von 2019 von der deutschen Sachverständigenorganisation DEKRA kommt zu ähnlichen Ergebnissen. Die Schätzung besagt, dass in Deutschland jährlich etwa 14 Milliarden Euro für die Beseitigung von Baumängeln aufgewendet werden müssen.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Schätzungen auf Studien und Erfahrungen von Experten basieren und dass die tatsächlichen Kosten für Baumängel je nach Art und Umfang der Mängel sowie der betroffenen Gebäude stark variieren können.
Es gibt eine Vielzahl von Baumängeln, die in Deutschland auftreten können. Einige der häufigsten Baumängel sind jedoch:
Probleme mit der Feuchtigkeit: Feuchtigkeitsschäden treten häufig aufgrund von mangelhafter Abdichtung oder unzureichender Lüftung auf. Dies kann zu Schimmelbildung führen.
Fehlerhafte Wärmedämmung: Wenn die Wärmedämmung nicht ordnungsgemäß ausgeführt wird, kann dies zu einem erhöhten Energieverbrauch und Kondensatbildung führen.
Risse und Setzungen: Risse und Setzungen können aufgrund von Bodenbewegungen, falschen Gründungen oder unzureichender Tragfähigkeit des Untergrunds entstehen.
Mängel an der Haustechnik: Hierzu gehören beispielsweise Probleme mit der Heizungs- und Lüftungsanlage, den Sanitärinstallationen oder der Elektrik.
Fehlerhafte Ausführung im Gewerk Fliesen: Wenn Fliesen Arbeiten nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden, kann dies zu Rissen und Unebenheiten führen.
Probleme mit der Statik: Fehlerhafte statische Berechnungen oder Ausführungen können zu Schwachstellen im Bauwerk führen.
Mängel bei der Ausführung von Fenstern und Türen: Hierzu gehören beispielsweise undichte Stellen, fehlerhafte Montage oder unzureichender Schutz vor Einbrüchen.
Es ist wichtig zu betonen, dass viele Baumängel vermieden werden können, wenn eine professionelle Planung und Ausführung erfolgt sowie regelmäßige Inspektionen und Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Bereits während der Ausführung ist daher Dokumentation und Beweissicherung erforderlich.
Was ist ein Baumangel?
Der Mangelbegriff nach BGB: Der Mangelbegriff nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist in § 633 Abs. 2 S. 1 BGB geregelt.
So heißt es in § 633 BGB:
(1) Der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.(2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln,
- 1. wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst
- 2. für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann.
- Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Unternehmer ein anderes als das bestellte Werk oder das Werk in zu geringer Menge herstellt.
(3) Das Werk ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf das Werk keine oder nur die im Vertrag übernommenen Rechte gegen den Besteller geltend machen können.
Der Mangelbegriff nach der VOB/B: Das Werk ist frei von Mängeln, wenn es
(1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. 3Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist die Leistung zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst
2. für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann.
Ideal ist die treffsichere und frühzeitige Beantwortung der Frage, ob ein Mangel vorliegt.
Vereinbarung im Bauvertrag
Ausgangspunkt ist die Frage nach der vereinbarten Beschaffenheit. Umfangreiche Leistungsverzeichnisse, Bezugnahmen auf Regelwerke, allgemeine und besondere Bedingungen bei der Ausschreibung, komplexe Vertragswerke sind die Regel und zugleich die Anforderungen an die Beteiligten am Bau.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer beachteten Entscheidung zur Frage des Mangelbegriffs wie folgt ausgeführt:
„Die Herstellungspflicht des Werkunternehmers beschränkt sich nicht auf die Einhaltung der vereinbarten Ausführungsart, wenn diese nicht zu einer zweckentsprechenden und funktionstauglichen Werkleistung führt. Die Leistungsvereinbarung der Parteien wird überlagert von der Herstellungspflicht, die dahin geht, eine nach den Vertragsumständen zweckentsprechendes und funktionstaugliches Werk zu erbringen“ (OLG Düsseldorf IBR 2013, 611)
Hinweise und kurze Erläuterungen zum Thema Baumangel.